Sandsteinrestaurierung

Überall dort, wo Sandsteinfassaden aus der Jahrhundertwende zu finden sind, ist häufig ein bestimmtes Schadensbild erkennbar, das einer Sandsteinrestaurierung bedarf. Doch weshalb bedürfen einige Altbauten einer Restaurierung und andere nicht?

Wirtschaftlichkeit von Sandsteinfassaden

Der Bau denkmalgeschützter Gebäude mit Naturstein- bzw. Sandsteinfassade unterlag zur Jahrhundertwende den gleichen wirtschaftlichen Aspekten wie heute – zum einen für den Eigenbedarf und zum anderen zur Vermietung. Sowohl für die eine als auch die andere Bauabsicht wurde stets auf die Langlebigkeit der Gebäude im Allgemeinen und der Sandsteinfassade Wert gelegt, um Instandhaltungsmaßnahmen wie eine Sandsteinrestaurierung möglichst gering zu halten.


Eigenbedarf

Gebäude für den Eigenbedarf ließen Bauherren meist mit den besten, begehrtesten und somit teuersten Sand- bzw. Natursteinen verkleiden. Große Aufmerksamkeit wurde der Gestaltung der Werksteine geschenkt – Profilierungen waren aufwändig und Bildhauerarbeiten nicht selten. Häufig hatte dies zur Folge, dass besonders feste, dichte und verwitterungsbeständige Steine verwendet wurden, die auch heute noch in sehr gutem Zustand sind und kaum einer Sandsteinrestaurierung bedürfen. Teilweise wurden jedoch auch nur optisch schön anzusehende Sandsteine verwendet, die beispielsweise besonders homogene Farben hatten. Diese Natursteine begünstigten aufgrund ihrer mittelmäßigen Haltbarkeit recht umfängliche Schäden, sodass im Laufe der Zeit die Durchführung einer Sandsteinrestaurierung notwendig wurde. Der Schutz der Sandsteinfassade vor Witterungseinflüssen, beispielsweise durch Tropfbleche, hat einen ebenso starken Einfluss auf den heutigen Zustand von Natursteinen wie die Wahl ihrer selbst.


Vermietungsabsicht

Bei Gebäuden mit Vermietungsabsicht galt wie heute, dass die beabsichtigte Wirtschaftlichkeit nicht mit beliebig hohen Baukosten zu erzielen war. Auch wenn die fast lückenlose Gestaltung ganzer Viertel im für heutige Verhältnisse imposant anmutenden Baustil der Jahrhundertwende den Anschein erweckt, dass höchste Ansprüche auch an Mietshäuser gestellt wurden, ist dies eher dem damaligen Zeitgeist, städteplanerischen Vorgaben, dem Eigenanspruch der ausführenden Baumeister und ihrer Bauherren sowie dem Können der Steinmetze geschuldet. Dass in Zukunft erhaltende Leistungen oder ein wenig Ausbessern hier und da für die Fassaden nötig werden, war wie heute ein kalkuliertes Übel, um das sich die Nachfolger kümmern mussten. Eine aufwändige Sandsteinrestaurierung, die kostspielige Bildhauerarbeiten oder Modelleurarbeiten erfordert, war wohl ebenso wenig als Erwartung präsent wie die proportional häufigen Sanierungsintervalle der kurzlebigen modernen Wärmedämmung. Demnach wurde zu Vermietungszwecken meist qualitativ durchschnittliches Material verwendet; die Farbgebung entsprach der Herkunft des verwendeten Sandsteins. In Wiesbaden und Frankfurt überwogen beispielsweise die roten Farben des Mainsandsteins.



Verwendung von Sandsteinen

Sowohl für den Eigenbedarf als auch zur Vermietung mussten die verwendeten Steine der Fassaden gebrochen, behauen, beschwerlich transportiert und montiert werden. Die Kosten dieser Leistung, wie auch heutige Steinmetz- oder Bildhauerarbeiten, konnten sich auf große Anteile des Gesamtbudgets für den Bau eines Gebäudes belaufen. Dementsprechend wurde diesem Kostenfaktor besondere Aufmerksamkeit geschenkt. Jeder Steinbruch ergibt Material verschiedener Güteklassen: die besten Stücke wurden für kostspielige Bildhauerarbeiten oder Gebäude des Eigenbedarfs reserviert. Das durchschnittliche Material fand in Mietsgebäuden Verwendung, was man meist am deutlichen von Witterungseinflüssen gezeichneten Schadensbild erkennt und was nach nun meist mehr als hundertjähriger Standzeit oft den größten Bedarf an Sandsteinrestaurierung benötigt.



Unsachgemäße Instandhaltungshistorie

Hervorzuheben ist die Instandhaltungshistorie der Sandsteinfassade. Allzu oft vor den Kriegen, besonders aber in der Nachkriegszeit wurden aufgrund mangelnden Interesses, Wissens oder finanzieller Möglichkeit Maßnahmen vorgenommen, die aus heutiger Sicht nicht fachgemäß oder klarer Pfusch sind. Beispiele der unsachgemäßen Sandsteinrestaurierung sind Vollanstriche mit Ölfarbe, Sandstrahlen oder Säurereinigung sowie die Anwendung spontan verfügbarer, aber ungeeigneter Materialien für Instandsetzungen und zum Ausbessern, zu denen Zementmörtel, Putze, Reparaturmörtel, gipsbasierte Reparaturmassen oder kunststoffbasierte Spachtelmassen gehören.



Restaurierung

Bei der Restaurierung wird der alte Zustand einer denkmalgeschützten Fassade durch Steinmetze wiederhergestellt. Um Restaurierungsarbeiten speziell in der Sandsteinrestaurierung ausführen zu können, benötigen Steinmetze und Bildhauer fundiertes Wissen über den konstruktiven Aufbau historischer Gebäude, die angewandten Gestaltungstechniken und das verwendete Material. Als Nachweis hierfür sind bloße Titel meist ungenügend. Referenzen über bereits geleistete Arbeiten sind ein Muss.

Simpel geformte Bauteile durch Neuteile zu ersetzen, ist bei der Sandsteinrestaurierung einfach. Komplizierte Bauteile gänzlich zu ersetzen, erzeugt einen hohen Materialaufwand und verursacht oft weitere unvermeidbare Nebenarbeiten, um die Restaurierungsarbeiten überhaupt zu ermöglichen. Dies sollte deshalb nur im absoluten Ausnahmefall erfolgen. Das kostspielige Einsetzen von Vierungen oder Neuteilen aus Sand- bzw. Naturstein, um komplizierte Bauteile stellenweise zu ergänzen, kann bei der Sandsteinrestaurierung oftmals vermieden werden. Die am häufigsten auftretenden, oberflächlichen Schäden an einer Sandsteinfassade können auch wirtschaftlich nachmodelliert werden. Hier ist allerdings als Bauherr mit höchster Umsicht vorzugehen – eine Überprüfung von Referenzen und fachlicher Qualifikation ist allein rechtlich schon unumgänglich. Einwandfreie Bildhauerarbeiten können mit zugelassenem Restauriermörtel genauso erreicht werden wie ein unqualifizierter Hilfsarbeiter mit günstigem Reparaturmörtel Katastrophen verursachen kann. Denkmalpflegerische Vorgaben müssen zuerst erfüllt werden. Die Wirtschaftlichkeit steht laut Rechtslage hinten an.